Informationen

Termine

Sie bekommen von mir einen individuellen Termin. In dieser Zeit sind Sie, und auch nur Sie, im Fokus. Sie erhalten vor der Sitzung umfangreiches Infomaterial, einen Anamnesebogen zum ausfüllen, den wir dann in der Sitzung miteinander besprechen und eine MP3 mit einer vorbereitenden Selbsthypnose zugesandt. Dies erhalten Sie vorab, damit wir in der Sitzung Zeit, und Sie somit Geld, sparen.
Falls Sie keine Email mit den Unterlagen erhalten sollten, melden Sie sich bitte bei mir!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich während einer Sitzung den Anrufbeantworter geschaltet habe. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück.

Bitte buchen Sie direkt 2-3 Termine im Abstand von etwa 3-4 Wochen, da ansonsten die Wartezeit zwischen den Terminen zu lang wird. Falls die Sitzungen nicht benötigt werden, können Sie diese bis 2 Werktage vor dem Termin kostenfrei stornieren.

Investition Hypnosesitzung

Sie stehen im Fokus meiner Arbeit. Ich möchte möglichst effizient und effektiv arbeiten. Deshalb versuche ich, nach Möglichkeit, Ihr Problem in einer Sitzung, max. 3 bis 4 Sitzungen zu lösen, sodass Sie eine deutliche Besserung verspüren.

Für Ihre erste Hypnosesitzung bis zu einer Dauer von 2,5 Stunden investieren Sie 360 €. Für Folgesitzungen bis zu einer Dauer von 2 Stunden steht eine Investition von 300 € an. Was deutlich über die Zeit hinausgeht, wird mit einem Stundensatz von 150 € pro Stunde berechnet. Dabei rechne ich etwa im 15-Minuten-Takt ab. Folgesitzungen müssen innerhalb eines Jahres erfolgen. Die Bezahlung kann per EC-Karte oder auch in Bar erfolgen. 

Die Investition für ein Paket bestehend aus 3 Hypnosesitzungen beträgt 900 € (statt 960 €).
Die Investition für ein Paket bestehend aus 4 Hypnosesitzungen beträgt 1160 € (statt 1260 €).
Der Paketpreis ist spätestens am Tag der ersten Sitzung vollständig zu bezahlen, die Termine sind innerhalb von 9 Monaten abzurufen. Es erfolgt keine anteilige Erstattung. Eine Übertragung an Dritte ist nicht möglich.

Für eine Raucherentwöhnung benötigen wir etwa 4 Stunden, daher investieren Sie hier 550 €. Das hört sich auf im ersten Moment sehr kostenintensiv an und das ist es auch. Aber wenn Sie täglich eine Schachtel Zigaretten rauchen, kostet Sie das pro Jahr 2160 €. Das bedeutet eine Ersparnis von 1610 €. Und das im ersten Jahr.

Für eine spirituelle Rückführung investieren Sie für die erste Sitzung (Rückführung in 2-3 Vorleben)  und für die zweite Sitzung (Rückführung ins Zwischenleben) jeweils 380 €.                            Wenn Sie sich entschließen, beides zu buchen, entsteht so ein vergünstigter Preis von 700 €, den Sie direkt bei der ersten Sitzung vergüten. Sie können die zweite Sitzung dann innerhalb eines Jahres in Anspruch nehmen.

Anmerkung:

Falls Sie die Preise der Hypnoseanbieter in der Region vergleichen, werden Sie bemerken, dass mein Honorar (teilweise) höher liegt, als bei meinen Kollegen. Vielleicht fragen Sie sich nun, warum Sie bei mir mehr bezahlen sollen, als bei meinen Kollegen?

Ich kann nicht beurteilen, wie meine Kollegen arbeiten, aber ich weiß aus Erfahrung dass:

  • Ich mich bereits vor unserem Termin intensiv, mit der Vorbereitung Ihrer Sitzung beschäftige
  • Wir während des Termins ausschliesslich an Ihrem Thema arbeiten
  • Ich sehr effizient arbeite
  • Wir finden gemeinsam die Ursache für Ihre Problematik und lösen diese auf. Es handelt sich hierbei um eine Form der aufdeckenden Hypnose. Viele meiner Kollegen arbeiten rein suggestiv, was meiner Meinung nach eine zudeckende Hypnose ist. Zudeckende Hypnose hilft häufig nur temporär. Aufdeckende Hypnose wirkt dauerhaft, da die Ursache für das Problem beseitigt wurde.
  • Die meisten Problematiken bereits nach einem bis vier Termin(en) bei einer aufdeckenden Hypnose stark vermindert oder sogar ganz aufgelöst sind.
  • Sie und ich die Zeit vor und nach unserem Termin sinnvoll nutzen können, so dass diese Zeiträume zusätzlich zu Ihrer Zielerreichung beitragen.

Sehen Sie die Sitzungen also als das was sie sind:
eine Investition in sich selbst, Ihr Glück und Ihre Gesundheit!

Vereinbarte Hypnosetermine können bis 24h vor Beginn kostenfrei abgesagt werden. Erfolgt dies nicht, werden Ihnen 170 € in Rechnung gestellt.

Die Honorare sind jeweils per EC-Karte oder in Bar nach Sitzungsende fällig.

Die Behandlungskosten sind privat zu bezahlen.

Gesetzliche Krankenkassen erstatten i.d.R. keine Behandlungskosten für Heilpraktikerleistungen.

Eine (teilweise) Übernahme der Behandlungskosten ist möglich für Beihilfeberechtigte sowie Versicherte einer privaten Krankenvollversicherung bzw. für gesetzlich Krankenversicherte mit einer privaten Krankenzusatzversicherung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter über Art und Umfang der Kostenerstattung für Heilpraktikerleistungen. Viele Krankenversicherungen haben unterschiedliche Erstattungssätze, so dass auch nach Kostenübernahme durch die Versicherung u.U. ein Teil der Kosten von Ihnen selbst zu tragen ist. Dies gilt ebenso für die Beihilfe.

Eine (teilweise) Abrechnung der Behandlungskosten auf Basis der Ziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH) ist möglich. Der Heilpraktiker ist an diese Gebührenordnung nicht gebunden, Honorare für die Behandlungen können frei vereinbart werden.

Werden Rechnungen von Ihrer Versicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle nicht oder nur teilweise beglichen hat dies jedoch keinen Einfluss auf die gesamte Kostenforderung.

Sie können mein Honorar als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dies wurde vom Finanzgericht in Münster entschieden (Az.: 3 K 2845/02 E).

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich als Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, keine Heilversprechen geben darf. Der Besuch in meiner Praxis ersetzt keinesfalls eine Behandlung bei einem Arzt.

Investition Kinderhypnose

Für Kinder berechne ich gesonderte Preise, darin enthalten sind alle Vor- und Nachgespräche inkl. der individuellen, fallspezifischen Vorbereitungen.

Für Kinder im Alter von 4-7 Jahren:
Erstsitzung: 230 € (1-1,5 Stunden)

Für Kinder im Alter von 8-12 Jahren:
Erstsitzung: 280 € (1,5 bis 2,5 Stunden)

Für Jugendliche im Alter von 13-17 Jahren:
Erstsitzung: 330 € (2-3 Stunden)

Folgesitzungen werden im 15 Minutentakt mit 150 € pro Stunde berechnet.

Bei Kindern st es wichtig, einen Folgetermin nach 2-3 Wochen zu buchen, um die positiven Veränderungen zu festigen und zu stabilisieren.

Investition Psychotherapie
Ihre Investition für eine Stunde Psychotherapie beträgt 85 Euro.

In Einzelfällen gibt es die Möglichkeit, die Kosten von der Krankenkasse teilweise erstattet zu bekommen. Näheres darüber können wir im persönlichen Kontakt besprechen.

Selbstzahler zu sein, kann auch Vorteile für Sie haben:

  • In der Regel kurze Wartezeiten
  • Kein Antragsprozess
  • Sie haben keine Nachteile bei Neuabschluss einer Versicherung bei Gesundheitsfragen (z.B. bei Abschluss einer Lebensversicherung), da keine Diagnose aktenkundig wird.
  • Sie bestimmen Dauer und Häufigkeit der Therapie
    Nachweislich haben Menschen, die ihre Psychotherapie selbst bezahlen, eine höhere Motivation ihr Therapieziel zu erreichen und arbeiten engagierter mit.
  • Sie haben Zugang zu Therapiemethoden, die Ihnen als möglicher Klient, über die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen meist verwehrt bleibt.
  • Außer Ihnen und mir muss niemend erfahren, dass Sie sich in therapeutische Hilfe begeben haben.

Vereinbarte Psychotherapietermine können bis 24h vor Beginn kostenfrei abgesagt werden. Erfolgt dies nicht, werden Ihnen 50 € in Rechnung gestellt.

Die Honorare sind jeweils per EC-Karte oder in Bar nach Sitzungsende fällig.

Die Behandlungskosten sind privat zu bezahlen.

Eine (teilweise) Übernahme der Behandlungskosten ist möglich für Beihilfeberechtigte sowie Versicherte einer privaten Krankenvollversicherung bzw. für gesetzlich Krankenversicherte mit einer privaten Krankenzusatzversicherung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter über Art und Umfang der Kostenerstattung für Heilpraktikerleistungen. Viele Krankenversicherungen haben unterschiedliche Erstattungssätze, so dass auch nach Kostenübernahme durch die Versicherung u.U. ein Teil der Kosten von Ihnen selbst zu tragen ist. Dies gilt ebenso für die Beihilfe.

Eine (teilweise) Abrechnung der Behandlungskosten auf Basis der Ziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH) ist möglich. Der Heilpraktiker ist an diese Gebührenordnung nicht gebunden, Honorare für die Behandlungen können frei vereinbart werden.

Werden Rechnungen von Ihrer Versicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle nicht oder nur teilweise beglichen hat dies jedoch keinen Einfluss auf die gesamte Kostenforderung.

Sie können mein Honorar als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dies wurde vom Finanzgericht in Münster entschieden (Az.: 3 K 2845/02 E).

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich als Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, keine Heilversprechen geben darf. Der Besuch in meiner Praxis ersetzt keinesfalls eine Behandlung bei einem Arzt.

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Durch die Buchung bestätigen Sie automatisch, dass Sie die Datenschutzerklärung und die AGB´s gelesen haben und diese anerkennen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hypnosepraxis – Astrid Krimmel

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen zwischen Astrid Krimmel, Ellerstraße 18, 36042 Fulda, nachfolgend „Hypnosetherapeutin“ genannt und dem Patienten (Verbraucher).

1.2 Für Coaching und Seminare gelten andere Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Anfragen über unser Portal https://psychotherapie-fulda.com, per Email info@psychotherapie-fulda.com und werden Bestandteil bei allen Vergütungsvereinbarungen.

2.2 Die Präsentation der Dienstleistung in unserem Portal stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar. Mit der Anfrage der gewünschten Dienstleistung gibt der Klient ein für ihn vorläufiges Angebot auf den Abschluss eines Vertragsverhältnisses ab.

2.3 Durch Bestätigung und Terminvereinbarung kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Einzelheiten über die vereinbarte Dienstleistung ergeben sich aus der Vergütungsvereinbarung.

2.4 Die Vereinbarung einer Hypnosesitzung für Dritte ist ausgeschlossen.

§ 3 Leistungsumfang, Leistungserbringung

3.1 Geschuldet ist das ernsthafte Bemühen der Hypnosetherapeutin, dem Klienten zu helfen in einen hypnotischen Zustand zu gelangen. Der Erfolg wird nicht versprochen und kann nicht gewährleistet werden. Der Erfolg wird nicht Teil der Vertragsbeziehung.

3.2 Der Leistungsort ist Sitz des Hypnosetherapeutin. Es kann Abweichendes vereinbart werden. Gegebenenfalls werden Reisekosten in Rechnung gestellt.

3.3 Die Leistung beläuft sich auf eine Hypnosesitzung, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Tag und die Dauer (Termin der Hypnosesitzung) wird vorab vereinbart. Eine Verlängerung oder Verlegung der Sitzung, aufgrund einer Verspätung des Klienten oder der Nichtwahrnehmung des Termins ist grundsätzlich nicht möglich.

3.4 Die zur Anwendung kommenden Techniken stellen ausdrücklich keinen Unterfall einer Psychotherapie oder Ähnliches dar.
Eine Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit, durch die vom Hypnosetherapeut angewendeten Techniken ist bei dem Klienten nicht möglich. Ein Haftungsausschluss erwächst ausdrücklich nicht.

§ 4 Vergütung, Fälligkeit

4.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Vergütungsvereinbarung bzw. dem Behandlungsvertrag.

4.2 Die Bezahlung kann in Bar, per EC-/Kreditkarte oder per Überweisung erfolgen.
Bei Barzahlung oder EC-/Kreditkartenzahlung wird die Vergütung vor dem Beginn der Hypnosesitzung fällig.
Bei Zahlung per Überweisung ist der Rechnungsbetrag bis spätestens drei Arbeitstage vor Hypnosesitzung fällig.

4.3 Sollten mehrere Hypnosesitzungen vereinbart werden, wird der jeweilige Rechnungsbetrag der folgenden Sitzung bis spätestens drei Arbeitstage vor Hypnosesitzung fällig.

4.4 Die Nichtwahrnehmung des Termins der Hypnosesitzung stellt einen einseitigen Vertragsbruch dar, der Rechnungsbetrag wird in voller Höhe fällig.

4.5 Der Rechnungsbetrag wird nicht fällig, sofern der Klient bis spätestens drei Arbeitstage vor Termin der Hypnosesitzung diese absagt oder verlegt.

4.6 Im Falle eines Ausfalls der Sitzung, durch einen vom Hypnosetherapeut nachweislich zu vertretenden Grund, werden keine Kosten in Rechnung gestellt.

4.7 Die Mindestvergütung einer Sitzung beträgt 250 EUR.

§ 5 Haftung

5.1 Die Haftung der Hypnosetherapeutin ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten auf den gezahlten Rechnungsbetrag begrenzt.

5.2 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, bleibt bestehen.

§ 6 Mitwirkung des Klienten

6.1 Der Klient ist ausdrücklich verpflichtet der Hypnosetherapeutin vor der Terminvereinbarung mitzuteilen, ob körperliche oder geistige Erkrankungen vorliegen oder in der Vergangenheit geistige Erkrankungen vorgelegen haben.

6.2 Die Wahrscheinlichkeit eines Hypnoseerfolges wird erhöht, soweit der Klient den Anweisungen der Hypnosetherapeutin Folge leistet.

§ 7 Sitzungsabbruch, Ablehnung

7.1 Die Hypnosetherapeut ist berechtigt, eine laufende Sitzung abzubrechen, sofern sie Kenntnis erlangt, dass der Klient eine nach Ziffer 6.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehende Pflicht verletzt hat.

7.2 Ferner ist die Hypnosetherapeutin berechtigt, nach subjektiven Erwägungen eine Anfrage abzulehnen oder eine Sitzung abzubrechen, sofern für eine der Vertragsparteien ein berechtigtes Interesse an dem Abbruch besteht. Ein berechtigtes Interesse kann das Nichtbestehen eines notwendigen Vertrauensverhältnisses darstellen.

7.3 Wird die Hypnosesitzung nach Beginn der Sitzung durch den Klienten oder die Hypnosetherapeutin abgebrochen, so wird die Mindestvergütung nach § 4.7 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen fällig.

§ 8 Datenschutz

8.1 Der Klient wünscht eine oder mehrere Sitzung(-en), mit einer im Vorfeld bestimmten Personenanzahl, durch den Hypnosetherapeuten. Zu deren Umsetzung, insbesondere Vorbereitung und Kontaktaufnahme, soll der Hypnosetherapeut, bzw. seine Angestellten, alle in Betracht kommenden Daten des/der Klient(-en) erhalten und speichern dürfen.
Hypnosetherapeutin im Sinne dieser Bestimmung ist Astrid Krimmel, Ellerstraße 18 in 36042 Fulda.

8.2 Der Klient willigt mit der Anfrage ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, wie auch gegebenenfalls Gesundheitsdaten, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von der Hypnosetherapeutin gespeichert und zum Zwecke der Verwaltung und Durchführung von der Hypnosetherapeutin persönlich und
seinen Angestellten verarbeitet werden dürfen.

8.3 Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen der Vergütungsvereinbarung.

8.4 Die Klientendaten werden nach der letzten Hypnose-Sitzung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.

8.5 Eine Weitergabe der Klientendaten an Dritte findet nicht statt.

8.6 Die Klientendaten werden auf einem externen, verschlüsselten Speichergerät abgelegt und sind für unberechtigte Dritte nicht einsehbar. Eine Speicherung auf Onlineservern oder auf Plattformen von Drittanbietern findet nicht statt.

8.7 Der Klient hat jederzeit das Recht sich über den Ort und den Umfang der gespeicherten Daten zu informieren, weiterhin wird der Klient auf seine Rechte auf Löschung, Sperrung und Änderung seiner Daten informiert.

8.8 Der Klient kann vor der Hypnosesitzung der Audio- oder Videoaufzeichnung widersprechen. Auf dieses Recht wird er ausdrücklich hingewiesen.

§ 9 Dokumentation

9.1 Die Hypnosetherapeutin dokumentiert die einzelnen Sitzungen in einer Handakte und/oder auf Audio- oder Videoaufzeichnungen. Zweck dieser ist es sicherzustellen, dass keine Rechte oder Rechtsgüter des Klienten und der Hypnosetherapeutin verletzt, beeinträchtigt oder in sonstiger Weise angegriffen werden.
Weiterhin werden diese Dokumentationen bei Bedarf als Beweismittel der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung vorgelegt.

9.2 Die Dokumentation ist für den Klienten jederzeit Einsehbar und kann auf Wunsch des Klienten abgebrochen oder es kann auf diese im Vorfeld verzichtet werden.

9.3 Eine Veröffentlichung der Audio- oder Videoaufzeichnungen findet ausdrücklich nicht statt. Abweichendes kann zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.

10.2 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die der wirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Rahmen des rechtlich Zulässigen am besten entspricht oder im Fall der Lücke, die berücksichtigt, was die Vertragsparteien nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen Maße der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.

10.3 Als Gerichtsstand, soweit zulässig, wird Fulda vereinbart.